Mobilstationen im NVR

Viele Kommunen im Rheinland haben sich bereits auf den Weg gemacht, Mobilstationen zu planen und einzurichten. Der Nahverkehr Rheinland (NVR) berät und unterstützt zusammen mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW Kommunen mit vielfältigen Angeboten und Planungshilfen und informiert über das vorhandene Förderangebot.

Ziel ist es, ein verbandweites Netz von Mobilstationen mit einheitlichen Standards zu schaffen und damit die Vernetzung der Mobilität zu fördern. Durch die Anwendung eines NRW-weiten Designs sollen Mobilstationen sichtbar und wiedererkennbar sein, damit eine intuitive und einfache Nutzung der Angebote durch Kunden möglich wird.

Immer mehr Verkehrsteilnehmer entscheiden sich heute – abhängig von ihren aktuellen persönlichen Bedürfnissen – für die Nutzung unterschiedlichster Verkehrsmittel. Das Mobilitätsverhalten der Menschen wird damit multimodaler und flexibler. Mobilstationen nehmen dabei als multimodale Verknüpfungspunkte eine Schlüsselrolle ein, indem an einem Standort mindestens zwei Verkehrsmittel, wie z. B. Bus und Bahn, Car- oder BikeSharing oder sichere Fahrradabstellanlagen zu einem attraktiven Gesamtangebot räumlich gebündelt und vernetzt werden, um so Umstiege mit kurzen Wegen zu ermöglichen und das inter- und multimodale Verkehrsverhalten zu fördern.

Die Vernetzung der verschiedenen Verkehrsangebote sollte dabei so gestaltet sein, dass ein örtlicher Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln nutzerfreundlich durch räumliche Konzentration der Angebote und bestenfalls durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen mit einem Wiedererkennungswert für den Nutzer ermöglicht wird.

Durch ein einheitliches Design, das durch das Zukunftsnetz Mobilität in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzcenter Marketing sowie dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde, wird ein Wiedererkennungswert geschaffen, der dem Nutzer eine einfache Orientierung an Mobilstationen in ganz NRW ermöglicht. Siehe: Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW

Gemeinsame Zugangsmedien, wie z. B. eTickets und gemeinsame digitale Plattformen für die Buchung und Bezahlung der verschiedenen (Mobilitäts-)Angebote sowie attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten runden die verschiedenen Mobilitätsangebote an Mobilstationen ab.

Durch die Förderung des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den Umweltverbund tragen Mobilstationen auch zum Klimaschutz bei und sind ein wichtiges Instrument einer nachhaltigen regionalen Mobilitätsentwicklung.

Im NVR-Gebiet existieren schon heute viele Mobilstationen an ganz unterschiedlichen Standorten. Ganz konkret können Mobilstationen überall dort entstehen, wo mindestens zwei Mobilitätsangebote des Umweltverbundes vom Nutzer kombiniert genutzt werden können. Von herkömmlichen ÖPNV-Stationen heben sie sich durch das Vorhandensein und die Qualität bestimmter Ausstattungselemente und Mobilitätsangebote sowie weiterer Qualitätsanforderungen ab, siehe: Ausstattung Mobilstationen

Mobilstationen können also von der dörflichen Bushaltestelle mit Fahrradabstellanlagen über Standorte in Wohnquartieren, bis hin zu Hauptbahnhöfen, wo sich Regional- und Fernverkehr sowie Stadtbahnen und Busse treffen und große Fahrradparkhäuser oder P+R-Anlagen vorhanden sind, in vielerlei Form und an unterschiedlichsten Punkten im Verkehrsnetz eingerichtet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziel des NVR ist es, gemeinsam mit kommunalen Planungsträgern und Verkehrsunternehmen bei der Einrichtung von Mobilstationen auf einheitliche Standards hinzuwirken und ein flächendeckendes Netz im gesamten Verbandsgebiet aufzubauen. Zudem ist die Einbettung in ein landesweites Netz vorgesehen, siehe: Mindestausstattung und Förderung.

In seinem Verbandweiten Konzept für die Errichtung von Mobilstationen hat der NVR aus rund 9.600 Haltestellen in seinem Verbandsgebiet 455 Standorte ausgewählt und deren Potenzial für eine Weiterentwicklung zur Mobilstation umfassend untersucht. Für jeden Standort wurde dabei ein Steckbrief mit der empfohlenen Ausstattung erstellt.

Die Ausstattung von Mobilstationen kann je nach Standort variieren. Über die reine Funktion als Verkehrsknotenpunkt hinaus können Mobilstationen zum Treffpunkt werden, an dem Menschen gerne Zeit verbringen.

Mindestanforderungen an die Ausstattung von Mobilstationen (z. B. Sitzgelegenheit, Beleuchtung, Wetterschutz etc.) hat der NVR in seinen Förderrichtlinien festgelegt. Diese sind erforderlich, um in den Genuss zusätzlicher Fördergelder zu kommen. Im Interesse einer einheitlichen kundenfreundlichen Kennzeichnung sollen darüber hinaus alle Mobilstationen über eine Stele im landesweit einheitlichen "mobil.nrw"-Design verfügen.

Weitergehende Informationen zu möglichen Ausstattungselementen finden Sie unter: Ausstattungselemente und Mobilitätsangebote

Mindestausstattung & Förderung

Um als Mobilstation im landesweiten Design "mobil.nrw" ausgewiesen werden zu können, muss eine festgelegte Mindestausstattung vorgesehen werden.

Der NVR fördert die Errichtung von Mobilstationen im Rahmen der ÖPNV-Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW".

Mehr Infos

Unterstützung & Kontakt

Der NVR bietet ein breites Spektrum an Unterstützung bei der Umsetzung von Mobilstationen.

 

Unsere Ansprechpartner stehen für interessierte Akteure bereit.

Mehr Infos

Unsere Angebote

Neben der allgemeinen Umsetzungsberatung bietet der NVR umfangreiche konzeptionelle Grundlagen und weitere Handreichungen an.

 

Unser gesamtes Angebot finden Sie hier:

Mehr Infos

Ausstattungselemente und Mobilitätsangebote

Mobilstationen können je nach konkreter Lage und Funktion über verschiedenste Ausstattungsmerkmale verfügen.

 

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Elementen.

Mehr Infos

Rahmenverträge für Mobilstationselemente

Mithilfe der europaweit ausgeschriebenen Rahmenverträge ermöglicht der NVR zusammen mit der Deutschen Bahn Kommunen, Ausstattungselemente von Mobilstationen ohne eigene Ausschreibung zu beschaffen.

Mehr Infos