Förderprogramme

Im Zweckverband Nahverkehr Rheinland sind die Investitionsförderung im ÖPNV und SPNV sowie die Planung und Bestellung des SPNV-Betriebs gebündelt.
Die Investitionsmittel, die dem NVR zur Verfügung stehen, stammen zum einen aus der pauschalierten Investitionsförderung des Landes (nach § 12 ÖPNVG), zum anderen handelt der NVR als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes (nach § 13 ÖPNVG). Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber zudem die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen.
Seit Dezember 2020 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Planungsleistungen für ÖPNV-Schieneninfrastruktur im besonderen Landesinteresse zur Schaffung eines Planungsvorrats fördern zu lassen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier zu den folgenden drei Förderprogrammen:
-
Investitionsförderprogramm des NVR
-> ÖPNV- / SPNV-Investitionsprogramm des NVR nach § 12 ÖPNVG
-
Landes- und Bundesförderprogramme
-> Förderung von Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gemäß § 13 ÖPNVG
-
Schnellbus-Förderung
-> Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes